Sportpatent Sportbootführerschein

Sonntag, den 10. November 2024 um 10.25 Uhr

 

Sportpatent

Sportpatente in der Binnenschifffahrt
Wer auf Binnengewässern unterwegs sein will, benötigt bei Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als fünf PS den Sportbootführerschein Binnen. Diese Führerscheine beziehen sich auf die jeweiligen Fahrzeugarten und die Fahrtstrecken. Alternativ können aber auch Sportpatente abgelegt werden, die zusätzlich zur Kenntnis der Fahrzeuge auch den Nachweis der entsprechenden Streckenkenntnisse beinhalten.

Sportpatent

Die Patentpflicht auf dem Rhein beispielsweise wurde im Jahr 1998 neu geregelt. Das Sportpatent für den Rhein, welches auch als Rheinpatent oder Rheinsportschifferpatent bezeichnet wird, gilt für alle Boote mit einer Größe von 15-25 Metern. Diese Länge wird ohne Bugspriet und Ruder gemessen. Bis dahin waren lediglich Schiffe mit einer Wasserverdrängung von mehr als 15 Kubikmetern patentpflichtig. Wer jedoch nachweisen kann, dass er bereits vor dem 01. Januar 1998 ein Sportfahrzeug mit einer Länge von mehr als 15 Meter, aber einer Wasserverdrängung von weniger als 15 Kubikmetern geführt hat, konnte das neue Sportpatent bis zum Juli 1999 ohne Prüfung beantragen.
Wer jetzt jedoch neu auf dem Rhein unterwegs sein will, benötigt das neue Sportpatent, welches verschiedene Kenntnisse erfordert.

Voraussetzungen für das Sportpatent
Um das Binnenschifffahrtspatent für den Rhein erwerben zu können, wird ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert. Weiterhin muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches von einem Arbeitsmediziner erstellt wurde und die Tauglichkeit zum Führen von Booten auf dem Rhein belegt. Zudem ist der Sportbootführerschein Binnen Voraussetzungen für den Erwerb des Sportschifferzeugnisses notwendig, welches vor der Prüfung in Kopie eingereicht werden muss.
Zusätzlich hierzu müssen Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie bereits Streckenkenntnisse auf dem Rhein besitzen. Entweder muss der Rhein innerhalb der letzten zehn Jahre 16mal befahren worden sein, davon in den letzten drei Jahren dreimal in jede Richtung. Alternativ können diese Streckenkenntnisse auch im Rahmen einer sachgerechten Prüfung anhand des Schifffahrtsbuches nachgewiesen werden. In diesem Fall ist es notwendig, innerhalb des letzten Jahres vor Antrag zur Prüfung viermal auf dem Rhein in beide Richtungen unterwegs gewesen zu sein.

Ausbildung vom Sportpatent
Die Ausbildung für das Rheinpatent kann vor Ort ausgeführt werden. Die Bootsschulen bieten hierzu entsprechende Kurse an, die am Abend oder am Wochenende durchgeführt werden. Innerhalb dieser Kurse werden zuerst die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt, anschließend werden die für die Prüfung notwendigen praktischen Fähigkeiten erlernt. Ein solcher Kurs kann somit sehr kurzfristig absolviert werden, in der Regel wird die Prüfung nur kurze Zeit darauf abgelegt.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung hingegen wird das Führen von Motorbooten auf dem Rhein erlernt. Neben dem An- und Ablegen werden auch Notfall-Manöver sowie die Navigation auf dem Rhein trainiert.

Prüfung Sportpatent
Im Anschluss an die Ausbildung folgen die beiden Prüfungsteile, die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedern. Die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein ist in vier Teile gegliedert, wobei eine Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren, eine Prüfung mit Texteingaben und eine mündliche Prüfung bestanden werden müssen. Zu den möglichen Themenbereichen der Prüfung gehören sowohl Verordnungen und Merkblätter wie auch die Maschinenkunde, die Streckenkunde sowie das Führen eines Fahrzeugs. Eine Aufstellung der Fragen, die für das Sportpatent gestellt werden können, wird im Rahmen der Ausbildung behandelt und können auch online abgerufen werden.
Die theoretische Prüfung für das Sportpatent ist bestanden, wenn mindestens 60% der Fragen korrekt beantwortet wurden.
Die praktische Prüfung für das Rheinsportschifferpatent entspricht der Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen. Innerhalb dieser Prüfung müssen die Notfallmanöver bestanden werden, zudem müssen die Teilnehmer zeigen, dass sie mit dem Boot und den Besonderheiten auf dem Rhein zurechtkommen. Sofern über den Sportbootführerschein Binnen bzw. See ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden, kann die praktische Prüfung für das Rheinpatent sogar erlassen werden.

 
 

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