Bodenseeschifferpatent Sportbootführerschein Bodensee

Mittwoch, den 11. Dezember 2024 um 15.05 Uhr

 

Bodenseeschifferpatent

Das Bodenseeschifferpatent ist der Sportbootführerschein, der zum Führen von Sportbooten auf dem Bodensee berechtigt. Das Patent wird benötigt, wenn Fahrzeuge mit einem Maschinenantrieb und einer Leistung von mehr als 4,4 kW geführt werden sollen. Auch dann, wenn ein Segelboot mit einer Segelfläche von mehr als zwölf Quadratmetern geführt werden soll ist das Bodenseeschifferpatent notwendig.

Bodenseeschifferpatent BSSP

Das Bodenseeschifferpatent kann in Deutschland in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg erworben werden. Auf Wunsch ist es sogar möglich, das Patent in einen klassischen Sportbootführerschein Binnen umschreiben zu lassen, der dann zum Fahren auch auf anderen Binnengewässern berechtigt.

Einteilung in verschiedene Kategorien vom Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent kann in unterschiedlichen Kategorien ausgestellt werden.
Dies ist zum einen

  • Das Bodenseeschifferpatent A, welches für Fahrzeuge mit einem Antrieb von mehr als sechs PS ausgestellt wird.
  • Das Bodenseeschifferpatent B hingegen wird für das Führen von Fahrgastschiffen ausgestellt, mit dem mehr als 12 Personen befördert werden. Sofern Fahrgastschiffe mit maximal zwölf Personen gefahren werden sollen, ist das Bodenseeschifferpatent A oder D ausreichend. Voraussetzung ist jedoch, dass der Inhaber des Sportbootführerschein ein Mindestalter von 21 Jahren aufweist.
  • Das Bodenseeschifferpatent C wird für Güterschiffe sowie für schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb ausgestellt.
  • Letztlich steht noch das Bodenseeschifferpatent D zur Verfügung, welches für Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als zwölf Quadratmetern ausgestellt wird.

Voraussetzungen Bodenseeschifferpatent
Um den BSSP Schein erhalten zu können, müssen Kursteilnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können sich nach der Art der einzelnen Patente unterscheiden. So wird für das Bodenseeschifferpatent D lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren vorausgesetzt, für das Bodenseeschifferpatent A hingegen muss ein Mindestalter von 18 Jahren nachgewiesen werden. Die beiden Patente B und C werden sogar erst dann ausgestellt, wenn der Kursteilnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Zusätzlich zum jeweiligen Mindestalter müssen Inhaber des Bodenseeschifferpatents auch die Eignung zum Schiffsführer besitzen und dabei sowohl die körperliche wie auch die geistige Befähigung hierzu nachweisen können. Auch das Seh-, das Hör- sowie das Farbunterscheidungsvermögen sowie charakterliche Eignungen werden bei einem ärztlichen Test untersucht.
Letztlich ist es notwendig, sowohl die theoretische wie auch die mündliche Prüfung zu bestehen, damit der BSSP Schein ausgestellt werden kann.

Die Ausbildung BSSP Schein
Um die notwendigen Kenntnisse zum Ablegen der Prüfungen für das Bodenseeschifferpatent erlangen zu können, ist ein BSSP Kurs notwendig. Dieser kann in vielen Bootsschulen rund um den Bodensee abgelegt werden, mitunter kann zumindest die theoretische Ausbildung auch online erfolgen. Somit müssen auswärtige Kursteilnehmer nur zur praktischen Ausbildung sowie zur Prüfung anreisen.
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung wird das theoretisch notwendige Wissen vermittelt, wobei neben der Navigation sowie der Ausweich- und Fahrregeln auch Schallzeichen, Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen oder Schifffahrtszeichen behandelt werden. Der Umweltschutz sowie die Seemannschaft sind weitere Ausbildungsteile.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung für den Sportbootführerschein wird dann der Umgang mit dem Motorboot erlernt, wozu das Anlegen Backbord und Steuerbord, das Mann-über-Bord-Manöver und die Navigation gehören. Sofern bereits der Sportbootführerschein Binnen unter Segel vorhanden ist, können Prüfungsteilnehmer von der praktischen Segelprüfung sowie von den Segelfragen der theoretischen Prüfung befreit werden.

Prüfung Bodenseeschifferpatent
Die Prüfungen für das Bodenseeschifferpatent müssen nach der Ausbildung entweder in den Landratsämtern Konstanz oder aber im Bodenseekreis bzw. in Lindau abgelegt werden. Die Fragen zur theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten, wobei zu jedem Bewertungsgebiet Fragen gestellt werden. Damit wird das gesamte Wissen abgefragt, welches für das Führen von Motor- oder Segelbooten auf dem Bodensee benötigt wird.
Die praktische Prüfung für den Sportbootführerschein muss auf einem patentpflichtigen Boot mit Platz für mindestens drei Personen abgelegt werden. Die Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling sein Sportboot sicher führen kann und die hierfür notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Teilnehmer kann das Bodenseeschifferpatent nur dann erhalten, wenn die vorgeschriebenen Manöver korrekt durchgeführt wurden und die Fähigkeiten zum Führen des Bootes nachgewiesen werden konnten. Insbesondere das Notfallmanöver Mann-über-Bord muss mit maximal zwei Versuchen bestanden werden. Ist dies nicht der Fall, gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

 
 

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