Rheinsportschifferpatent
Wer mit Booten mit einer Länge von 15 – 25 Metern auf Binnenstraßen
unterwegs sein will, benötigt das Sportschifferzeugnis E. Dieses gilt jedoch
nicht auf allen Binnengewässern, denn für einige Gewässer werden zusätzliche
Befähigungen benötigt, so zum Beispiel für den Rhein. Wer hier mit seinem
Boot unterwegs sein möchte, muss zusätzlich Befähigungen wie beispielsweise
die Streckenkunde nachweisen.
Dieser Nachweis erfolgt über das Rheinsportschifferpatent, welches oft
auch nur als Sportpatent bezeichnet wird. Dieser Sportbootführerschein ist
ein international gültiges Zeugnis, welches also nicht nur für Fahrten auf
dem Rhein gilt. Wichtig ist jedoch, dass außer auf dem Rhein nur auf nicht
streckenkundepflichtigen Binnengewässern gefahren werden darf. Für Fahrten
auf der Oder oder anderen Flüssen sind ebenfalls zusätzliche Kenntnisse
erforderlich.
Die Voraussetzungen Rheinsportschifferpatent
Um das Rheinsportschifferpatent erwerben zu können, müssen Teilnehmer
mindestens 18 Jahre alt sein und den Sportbootführerschein Binnen besitzen.
Zusätzlich müssen Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie körperlich in der
Lage sind, auf Binnenstraßen unterwegs zu sein. Dieser Nachweis wird über
ein ärztliches Zeugnis eines zugelassenen Arbeitsmediziners bestätigt.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen müssen Teilnehmer der Prüfung
zum Rheinsportschifferpatent Streckenfahrten auf der beantragten
Rheinstrecke nachweisen können. Diese Fahrten müssen mit einem Schiff von
mehr als 15 Metern Länge absolviert worden sein. Die Strecke muss mindestens
16x innerhalb der letzten zehn Jahre vor Stellung des Antrags zum
Rheinsportschifferpatent absolviert worden sein. Wichtig ist es, dass die
Strecke mindestens je dreimal in beide Richtungen befahren wurde, und zwar
innerhalb der letzten drei Jahre.
Im Rahmen der Ausbildung muss zudem nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer
innerhalb des letzten Jahres viermal in jede Richtung unterwegs war. Der
Nachweis erfolgt durch Vorlage des Schifferdienstbuches, welches bei den
Wasserschifffahrtsämtern bestellt werden kann.
Die Ausbildung Rheinsportschifferpatent
Die Ausbildung für den Sportbootführerschein für den Rhein ist in einen
theoretischen und einen praktischen Teil getrennt. Der theoretische Teil
wird vielfach vor Ort absolviert, wobei zwischen Abend- und Wochenendkursen
ausgewählt werden kann.
Wer nur wenig Zeit hat, an solchen Kursen teilzunehmen, kann sich
mittlerweile auch für einen Online Kurs entscheiden. Die Ausbildung wird
hier am PC vorgenommen, wobei jeder Teilnehmer sein eigenes Lerntempo nutzen
kann. So ist es möglich, die Ausbildung in einer sehr kurzen Zeit oder auch
in einem längeren Zeitraum zu absolvieren, ganz so, wie es beruflich oder
privat möglich ist.
Die praktische Ausbildung jedoch sollte auf dem Rhein erfolgen, denn hier
müssen Fahrten in beide Richtungen nachgewiesen werden. Die Ausbilder klären
im Rahmen der Ausbildung die Besonderheiten der Fahrten auf dem Rhein, üben
Manöver und zeigen auch das An- sowie das Ablegen mit den entsprechenden
Booten.
Prüfung Rheinsportschifferpatent
Um das Rheinsportschifferpatent erwerben zu können, sind eine theoretische
und eine praktische Prüfung notwendig. Die theoretische Prüfung für den
Sportbootführerschein besteht aus vier Teilen. Diese Teile sind als
Fragebögen im Multiple-Choice-Verfahren zu bearbeiten, auch Texteingaben
sowie ein mündlicher Prüfungsteil gehören hierzu.
Zu den Themenbereichen, die innerhalb der theoretischen Prüfung bearbeitet
werden müssen, gehören unter anderem die Maschinenkunde, die Streckenkunde,
Verordnungen und das Verhalten unter besonderen Umständen. Die
Themenbereiche sowie Probefragen können online abgerufen oder im Handel
erworben werden.
Im Anschluss an die theoretische Prüfung folgt die praktische Prüfung. Sie
entspricht der Prüfung des SBF Binnen und kann auf Antrag erlassen werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch ein ausreichender Erfahrungsnachweis im
Rahmen des SBF Binnen oder des SBF See.
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