Rheinsportschifferpatent Sportbootführerschein Rhein Sportschifferzeugnis

Freitag, den 26. April 2024 um 04.45 Uhr

 

Rheinsportschifferpatent

Wer mit Booten mit einer Länge von 15 – 25 Metern auf Binnenstraßen unterwegs sein will, benötigt das Sportschifferzeugnis E. Dieses gilt jedoch nicht auf allen Binnengewässern, denn für einige Gewässer werden zusätzliche Befähigungen benötigt, so zum Beispiel für den Rhein. Wer hier mit seinem Boot unterwegs sein möchte, muss zusätzlich Befähigungen wie beispielsweise die Streckenkunde nachweisen.

Rheinsportschifferpatent

Dieser Nachweis erfolgt über das Rheinsportschifferpatent, welches oft auch nur als Sportpatent bezeichnet wird. Dieser Sportbootführerschein ist ein international gültiges Zeugnis, welches also nicht nur für Fahrten auf dem Rhein gilt. Wichtig ist jedoch, dass außer auf dem Rhein nur auf nicht streckenkundepflichtigen Binnengewässern gefahren werden darf. Für Fahrten auf der Oder oder anderen Flüssen sind ebenfalls zusätzliche Kenntnisse erforderlich.

Die Voraussetzungen Rheinsportschifferpatent
Um das Rheinsportschifferpatent erwerben zu können, müssen Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und den Sportbootführerschein Binnen besitzen. Zusätzlich müssen Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie körperlich in der Lage sind, auf Binnenstraßen unterwegs zu sein. Dieser Nachweis wird über ein ärztliches Zeugnis eines zugelassenen Arbeitsmediziners bestätigt.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen müssen Teilnehmer der Prüfung zum Rheinsportschifferpatent Streckenfahrten auf der beantragten Rheinstrecke nachweisen können. Diese Fahrten müssen mit einem Schiff von mehr als 15 Metern Länge absolviert worden sein. Die Strecke muss mindestens 16x innerhalb der letzten zehn Jahre vor Stellung des Antrags zum Rheinsportschifferpatent absolviert worden sein. Wichtig ist es, dass die Strecke mindestens je dreimal in beide Richtungen befahren wurde, und zwar innerhalb der letzten drei Jahre.
Im Rahmen der Ausbildung muss zudem nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer innerhalb des letzten Jahres viermal in jede Richtung unterwegs war. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Schifferdienstbuches, welches bei den Wasserschifffahrtsämtern bestellt werden kann.

Die Ausbildung Rheinsportschifferpatent
Die Ausbildung für den Sportbootführerschein für den Rhein ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil getrennt. Der theoretische Teil wird vielfach vor Ort absolviert, wobei zwischen Abend- und Wochenendkursen ausgewählt werden kann.
Wer nur wenig Zeit hat, an solchen Kursen teilzunehmen, kann sich mittlerweile auch für einen Online Kurs entscheiden. Die Ausbildung wird hier am PC vorgenommen, wobei jeder Teilnehmer sein eigenes Lerntempo nutzen kann. So ist es möglich, die Ausbildung in einer sehr kurzen Zeit oder auch in einem längeren Zeitraum zu absolvieren, ganz so, wie es beruflich oder privat möglich ist.
Die praktische Ausbildung jedoch sollte auf dem Rhein erfolgen, denn hier müssen Fahrten in beide Richtungen nachgewiesen werden. Die Ausbilder klären im Rahmen der Ausbildung die Besonderheiten der Fahrten auf dem Rhein, üben Manöver und zeigen auch das An- sowie das Ablegen mit den entsprechenden Booten.

Prüfung Rheinsportschifferpatent
Um das Rheinsportschifferpatent erwerben zu können, sind eine theoretische und eine praktische Prüfung notwendig. Die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein besteht aus vier Teilen. Diese Teile sind als Fragebögen im Multiple-Choice-Verfahren zu bearbeiten, auch Texteingaben sowie ein mündlicher Prüfungsteil gehören hierzu.
Zu den Themenbereichen, die innerhalb der theoretischen Prüfung bearbeitet werden müssen, gehören unter anderem die Maschinenkunde, die Streckenkunde, Verordnungen und das Verhalten unter besonderen Umständen. Die Themenbereiche sowie Probefragen können online abgerufen oder im Handel erworben werden.
Im Anschluss an die theoretische Prüfung folgt die praktische Prüfung. Sie entspricht der Prüfung des SBF Binnen und kann auf Antrag erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein ausreichender Erfahrungsnachweis im Rahmen des SBF Binnen oder des SBF See.

 
 

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